Dossier für die UNESCO

Projekt zur Bewerbung des Mont-Blanc zum UNESCO-Weltkulturerbe

Die grenzübergreifende Konferenz zum Mont-Blanc hat das Projekt zur Bewerbung des Mont-Blanc zum UNESCO-Weltkulturerbe mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die internationale Anerkennung dieses grenzübergreifenden Gebiets aufgrund seiner einzigartigen Werte im Hinblick auf die Natur, Landschaft und Kultur zu gewährleisten.

Dank der vielen Jahre der Zusammenarbeit und der zahlreichen von Espace Mont-Blanc durchgeführten Projekte können die Anforderungen für diese Bewerbung nun erfüllt werden, und das Netzwerk aus Erfahrung und Wissen, das die Grundlage für die technischen und wissenschaftlichen Aspekte der Eintragung darstellt, kann nun gebildet werden.

Am Projekt der Eintragung des Mont-Blanc als UNESCO-Weltkulturerbe sind in erster Linie die  lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beteiligt, wobei die drei Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung - Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft - bei ihren strategischen Ansätzen im Vordergrund stehen.

Unesco

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Das Übereinkommen

Das Übereinkommen von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt wurde im selben Jahr von der UNESCO angenommen. Es verpflichtet die Staaten, die es ratifiziert haben, das Kultur- und Naturgut auf ihrem Gebiet zu erhalten, indem sie Systeme und Richtlinien zu Identifizierung, Schutz, Erhalt und Inwertsetzung einführen.

Die Liste

Die Liste des Weltkulturerbes umfasst die Kultur- und Naturgüter, die von außergewöhnlichem Interesse für das gemeinsame Erbe der Menschheit sind und sich gemäß den vom Übereinkommen festgelegten Kriterien durch einen außergewöhnlichen universellen Wert auszeichnen. Die Liste wird seit 1978 jedes Jahr auf den neuesten Stand gebracht.

Der außergewöhnliche universelle Wert

Gemäß der UNESCO bezeichnet der außergewöhnliche universelle Wert (Valeur Universelle Exceptionnelle, V.U.E.) „eine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist.“

Vorgeschichte

Die großen Etappen eines kollektiven, einheitlichen Ansatzes

Durch die Eintragung des Mont-Blanc als UNESCO-Weltkulturerbe soll die Kohärenz der trinationalen Kooperation gefestigt werden, die die Gebiete zum Zwecke des Erhalts und der Weitergabe eines außergewöhnlichen Erbes aufgebaut haben.

  • 1991

    Einrichtung der grenzübergreifende Konferenz zum Mont-Blanc

    Das Hauptziel von Espace Mont-Blanc lässt sich folgendermaßen definieren: „Die Aufwertung der wesentlichen Elemente des gesellschaftlich-kulturellen Erbes, der Schutz von außergewöhnlich schönen Landschaften, der Erhalt von für Flora und Fauna wichtige Biotope, der integrierte, koordinierte Schutz des Mont-Blanc-Massivs, die Abgrenzung des Gebiets“.

  • 1998

    Besuch des Ausschusses „Management von Tourismusströmen“ des ICOMOS

    Der Ausschuss nimmt eine Besichtigung der Täler von Veny und Ferret in Courmayeur vor, um in Erfahrung zu bringen, wie der Verkehr geleitet wird. Die Idee der Bewerbung des Mont-Blanc bei der UNESCO wird von den Fachleuten des ICOMOS begrüßt.

  • 2000

    Vorläufige Liste Frankreichs

    Eintragung des Mont-Blanc in die vorläufige Liste Frankreichs des UNESCO-Weltkulturerbes (gemischtes Kultur- und Naturerbe).

  • 2002

    Genehmigung der Strategie in sensiblen Lebensräumen

    Die gemeinsame Strategie zur Erhaltung sensibler Lebensräume und der Landschaften des Espace Mont-Blanc definiert ein Gebiet sowie Schutz- und Aufwertungsziele des Mont-Blanc nach Zonenarten: Das Massiv (Zone N1, Zentralkern) zeichnet sich durch landschaftliche Werte aus, die eines Schutzes auf internationaler Ebene bedürfen; die natürlichen und naturnahen Gebiete rund um das Massiv (Zone N2, enthalten vor allem Schutzgebiete) bedürfen eines grenzübergreifenden Verwaltungssystems.

  • 2004, November

    Empfehlung der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN)

    Die IUCN, die sich zu ihrem Weltkongress in Bangkok zusammenfand, spricht sich positiv für die Bewerbung des Mont-Blanc aus und bittet die Regierungen Frankreichs, Italiens und der Schweiz „den von den drei Ländern koordinierten Prozess, der zur Vorlage eines Dossiers für die Aufnahme des Mont-Blanc-Massivs als UNESCO-Weltkulturerbe führt, entschieden voranzutreiben“.

  • 2005

    Brief des französischen Ausschusses der IUCN an die drei Vizepräsidenten von Espace Mont-Blanc

    Der französische Ausschuss des IUCN erkennt die Arbeit der grenzübergreifenden Konferenz zum Mont-Blanc für die Aufwertung und den Schutz des Massivs sowie ihre treibende Rolle bei der Verwaltung des Bewerbungsprozesses an.

  • 2006

    Genehmigung des Schemas zur nachhaltigen Entwicklung

    Das Schema zur nachhaltigen Entwicklung des Espace Mont-Blanc stellt ein aus zehn Themenbereichen bestehendes strategisches Dokument und einen konkreten Aktionsplan dar und enthält die wesentlichen Elemente im Hinblick auf eine Bewerbung der Gebiete des Mont-Blanc zum UNESCO-Weltkulturerbe und/oder UNESCO-Biosphärenreservat.

  • 2007, März

    Positionierung der Region Rhône-Alpes

    Die Region fordert, dass „das Mont-Blanc-Massiv, das sowohl aufgrund seiner Landschaften als auch seines Naturerbes von internationalem Interesse ist und an dem ein Projekt für nachhaltige Entwicklung stattfindet, vom Staat gemeinsam mit den Gebietskörperschaften vorgeschlagen und die Instanz in der UNESCO zur Aufnahme als Weltkulturerbe vorgelegt wird“.

  • 2007, November

    Positionierung der Berggemeinschaft Valdigne Mont-Blanc

    Der Gemeinderat der Berggemeinschaft Valdigne Mont-Blanc unterzeichnet in Übereinkunft mit den Gebietskörperschaften des Staates ein Protokoll zur Bewerbung des Mont-Blanc als UNESCO-Weltkulturerbe.

  • 2008

    Vorläufige Liste Italiens

    Eintragung des Mont-Blanc in die vorläufige Liste Italiens des UNESCO-Weltkulturerbes (gemischtes grenzübergreifendes Naturerbe).

  • 2009

    Start des integrierten grenzübergreifenden Plans (PIT)

    Der im Rahmen des europäischen ALCOTRA-Programms finanzierte PIT von Espace Mont-Blanc hat eine Dauer von drei Jahren und besteht aus sechs Gebietsprojekten, darunter das Projekt „Stützpunkt“. Er sieht die Ausarbeitung eines Managementplans vor, „der mit den von der UNESCO aufgestellten Handlungsleitlinien vereinbar sein muss, sodass er für die Präsentation der Bewerbung als Weltkulturerbe der Zone N1 herangezogen werden kann“.

  • 2010

    Empfehlungen der Fachleute der Alpenkonvention zur Bewerbung des Mont-Blanc

    Die in Bern versammelte Arbeitsgruppe „Bewerbungen bei der UNESCO“ der Alpenkonvention formuliert Empfehlungen zur Bewerbung des Mont-Blanc, wobei sie seine symbolische Bedeutung, seinen Weltruf, seine ästhetischen Merkmale und seine besondere geologische Formation betont.

  • 2012

    Ausarbeitung des Managementplans, für die Öffentlichkeit zugängliche territoriale Zusammenkünfte und Gespräche mit den lokalen Kräften

    Bei der Verständigung, Eckpfeiler des Managementplans, wurde die Wichtigkeit, Schritte einzuleiten, deutlich; hierbei sind drei Arten von Gebieten zu berücksichtigen: das emblematische Gletschermassiv, die umliegenden urbanisierten Täler, die zugehörigen Gebiete und Eingangstore.

  • 2013

    Genehmigung der Strategie für die Zukunft des Mont-Blanc-Massivs

    Der Managementplan erhält durch die Festlegung einer Strategie der Aufwertung und Verwaltung des Gebiets Gestalt, wobei insbesondere die Frage der „Kennzeichnung“ des Massivs (auf der Grundlage der französischen Opérations Grand Site, des UNESCO-Kulturerbes oder des Biosphärenreservats) beantwortet wird.

  • 2017, 26. Januar

    Beratung des Gemeinderats von Chamonix

    Die gewählten Vertreter von Chamonix Mont-Blanc fordern einstimmig die Eintragung des Mont-Blanc-Massivs als UNESCO-Kulturerbe mit dem Ziel, dass dieses Gebiet all die Aufmerksamkeit erhält, die es verdient.

  • 2017, 25. Februar

    Unterstützung der französischen Umweltministerin

    Bei ihrem offiziellen Besuch in Chamonix hat die französische Umweltministerin Ségolène Royal ihre Unterstützung bei der Bewerbung des Mont-Blanc bei der UNESCO zugesagt.

  • 2017, Mai

    Wiederaufnahme des UNESCO-Dossiers durch Espace Mont-Blanc

    Der Vorstand von Espace Mont-Blanc bestätigt das grenzübergreifende Interesse an der Bewerbung und erstellt eine Streckenkarte, um den Prozess auf den Weg zu bringen.

  • 2017, 24. Oktober

    Absichtserklärung

    Die in Chamonix versammelten Gebietskörperschaften der grenzübergreifenden Konferenz zum Mont-Blanc drücken ihren gemeinsamen Willen aus, den Prozess der Bewerbung des Mont-Blanc-Massivs als UNESCO-Weltkulturerbe in Gang zu setzen.

Das Bewerbungsprojekt in 10 Fragen

Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (U.N.E.S.C.O.) wurde 1945 mit dem Ziel gegründet, den Frieden zwischen den Völkern zu erhalten.

Das UNESCO-Übereinkommen zum Weltkulturerbe hat ihren Ursprung in der 1959 geführten internationalen Kampagne zur Rettung der Tempel von Abu Simbel in Oberägypten. Diese erste Kampagne hat auf internationaler Ebene das Bewusstsein für den Begriff „Weltkulturerbe“ geweckt und durch die Annahme des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt“ bei der UNESCO-Generalkonferenz in Paris am 16. November 1972 Gestalt angenommen. Derzeit haben 193 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet.

Das Prinzip der Interaktion zwischen Mensch und Natur und das grundlegende Bedürfnis, das Gleichgewicht zwischen ihnen zu erhalten, stellt die größte Besonderheit des Übereinkommens und seines Grundprinzips dar. Dieses Prinzip wird nicht nur aufrecht erhalten, sondern in sukzessiven Ausrichtungen, die die Umsetzung des Übereinkommens seit seiner Genehmigung leiten, weiterentwickelt

Die Eintragung eines Gutes in die Liste des Weltkulturerbes bedeutet, dass das Welterbekomitee der Ansicht ist, dass das jeweilige Gut über kulturelle oder natürliche Werte verfügt, die als außergewöhnlicher universeller Wert (Valeur Universelle Exceptionnelle, V.U.E.) betrachtet werden können.

Der außergewöhnliche universelle Wert (Valeur Universelle Exceptionnelle, V.U.E.) steht bei der Eintragung als Kulturerbe im Mittelpunkt. Gemäß Artikel 49 des Übereinkommens wird der V.U.E. folgendermaßen definiert: „Eine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist.“

Der bei Eintragung vorgebrachte V.U.E. muss eine Lücke in der Liste des Weltkulturerbes füllen.

Drei Kategorien an Stätten wurden durch das Übereinkommen unmittelbar nach dessen Annahme definiert: Kulturstätten, Naturgebiete und gemischte (natürliche und kulturelle) Stätten. 1992 zum 20. Jahrestag des Übereinkommens wurde eine vierte Kategorie aufgenommen, die der Kulturlandschaften. Hiermit wurde die Art der bestehenden Verbindung zwischen kultureller Identität und natürlicher Umgebung unterstrichen.

Je nach Art des Gutes wird die Bewerbung von einem der beiden Beratungsgremien der UNESCO begutachtet: dem ICOMOS (Conseil International des Monuments et des Sites) bei Kulturgütern oder der IUCN (Union Internationale de Conservation de la Nature) bei Naturgütern sowie beiden im Falle eines gemischten Gutes.

Grenzübergreifende Güter stellen keine eigene Kategorie dar, bieten jedoch die Möglichkeit, alle Güter und Attribute, die einen V.U.E. darstellen, in einer einzigartigen Kombination zusammenzufassen. Auf diese Weise bieten sie ein Beispiel für internationale, friedliche Zusammenarbeit zugunsten eines sich in mehreren Ländern befindlichen Kulturerbes und fördern eine derartige Kooperation.

Immaterielle Güter sind darüber hinaus Gegenstand des von der UNESCO am 17. Oktober 2003 angenommenen „Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes“, das eher den Schutz „der Praktiken, Darstellungen, Ausdrücke, Kenntnisse und dem Know-How sowie der damit verbundenen Instrumente, Gegenstände, Artefakte und Kulturstätten, die die Gemeinden, Gruppen und ggf. Einzelpersonen als Teil ihres Kulturguts anerkennen“, zum Ziel hat.

Der erste Schritt bei der Eintragung besteht in der Aufnahme der Stätte in die nationale vorläufige Liste. Die vorläufige Liste stellt eine Bestandsaufnahme der Güter dar, die der Mitgliedstaat in den nächsten fünf bis zehn Jahren zur Eintragung vorschlagen kann; sie kann jederzeit aktualisiert werden.

Der zweite Schritt besteht in der Ausarbeitung eines Bewerbungsdossiers. Hierbei handelt es sich um ein sehr umfassendes, substanzielles Dokument, in dem der außergewöhnliche universelle Wert des vorgeschlagenen Guts einschließlich seiner Integrität und Authentizität gestützt durch wissenschaftliche Studien hervorgehoben sowie belegt wird, dass seine Merkmale den Kriterien der UNESCO entsprechen. Das Bewerbungsdossier umfasst außerdem den langfristigen Managementplan zur Stätte.

Das fertig zusammengestellte Bewerbungsdossier wird von den für die Umsetzung der Konvention zuständigen Behörden eingereicht und geprüft.

Die endgültige Entscheidung obliegt dem Welterbekomitee und wird im Durchschnitt ein bis zwei Jahre nach Einreichung des Dossiers gefällt. Bei der ordentlichen Jahrestagung wird dann entschieden, ob die vorgeschlagenen Güter als Weltkulturerbe eingetragen oder nicht eingetragen werden oder ob deren Eintragung abgelehnt oder verschoben wird.

Nein.  Die grenzübergreifende Konferenz zum Mont-Blanc am 24. Oktober 2017 in Chamonix hat beschlossen, das Verfahren vor der von den drei Ländern koordinierten Vorlage eines Dossiers zur grenzübergreifenden Eintragung des Mont-Blanc-Massivs in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes einzuleiten; hierbei sollen auch die Bevölkerung und die lokalen Akteure mit einbezogen und die drei Pfeiler der nachhaltigen Entwicklung bei der strategischen Ausrichtung des Bewerbungsdossiers hervorgehoben werden.

In dieser Vorstudien-Phase sollen alle zur Feststellung des außergewöhnlichen universellen Werts der Stätte, zur Wahl der Klassifizierungsart (Naturgut, Kulturlandschaft oder serielle Stätte, d. h. Teil einer Reihe von Stätten) und zum Gebiet erforderlichen Unterlagen beigebracht werden.

Der Mont-Blanc ist bereits in der vorläufigen Liste eingetragen (seit 2000 befindet er sich auf der Liste Frankreichs in der gemischten Kategorie und seit 2008 auf der Liste Italiens als grenzübergreifende Naturstätte). Außerdem soll in der Vorphase die Eintragung des Mont-Blanc in den vorläufigen Listen der betreffenden drei Länder aktualisiert und vereinheitlicht werden, was dem ersten richtigen Schritt in Richtung Eintragung als Weltkulturerbe darstellt.

Die Bewerbung muss von den Staaten beim Internationalen Komitee der UNESCO eingereicht werden. Am Ende der Vorphase gilt es festzulegen, welches Land - Frankreich, die Schweiz oder Italien - das Dossier als erstes präsentiert, wobei zu berücksichtigen ist, dass seit 2019 jeder Staat berechtigt ist, pro Jahr eine Bewerbung vorzulegen. Derzeit laufen Verhandlungen und Zweckmäßigkeitsbeurteilung, um den Staat zu bestimmen, der Träger des Dossiers ist.

Das Gebiet und die eventuellen Umgebungszonen sind eng mit der Wahl der Klassifizierungsart verbunden: Naturgut, Kulturlandschaft oder serielle Stätte. Das bzw. die Gebiete sind Gegenstand von ausführlichen Diskussionen, bei denen Elemente von Natur- und Landschaftswerten, territorialer Kohärenz und Herausforderungen räumlicher Planung mit den Ambitionen der betreffenden Körperschaften verbunden werden.

Durch eine Annäherung an andere UNESCO-Stätten konnte festgestellt werden, dass das Verfahren für die Ausarbeitung des Dossiers und der Beteiligung der Bevölkerung recht artikuliert ist. Bei der Stätte Swiss Alps Jungfrau-Aletsch hat es acht Jahre, bei den italienischen Dolomiten sechs Jahre gedauert. Die Ausarbeitung des Bewerbungsdossiers für die Stätte Alpes Maritimes – Mercantour hat nach der Eintragung in die vorläufigen Listen der beiden Länder von 2012 bis 2017 gedauert; das Dossier wurde schließlich im Februar 2018 eingereicht.

Nach der Einreichung durch die Staaten sind zwei Jahre für die Entscheidungsfindung des Komitees für das Erbe der Welt zu veranschlagen.

Die voraussichtlichen Ressourcen, die für das Dossier aufzuwenden sind, sind eines der erwarteten Ergebnisse aus der von der CTMB eingeleiteten Vorphase.

Die mit den erforderlichen Studien und Gutachten verbundenen Beträge werden grenzübergreifend unter den Beteiligten aufgeteilt, wobei zu berücksichtigen ist, dass Espace Mont-Blanc plant, die bereits durchgeführten Studien aufzuwerten und seine grenzübergreifenden technischen und wissenschaftlichen Netzwerke zu mobilisieren.  Die UNESCO stellt weder Mittel für die Bewerbungen noch ad hoc bereit.

Beim Bewerbungsdossier handelt es sich um ein komplexes Dokument, das insbesondere das wissenschaftliche Argument der V.U.E. der Stätte, die Vergleichsanalyse, welche ihre Einzigartigkeit im Vergleich zu anderen, ähnlichen Stätten (unabhängig von deren weltweiter Eintragung als Kulturerbe) hervorhebt, die Beurteilung der Authentizität und Integrität und den Management- und Governance-Plan umfasst.

Es ist vorgesehen, eine grenzübergreifende technische und wissenschaftliche Arbeitsgruppe mit dessen Ausarbeitung zu betrauen, die von den betreffenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den Beteiligten geleitet wird. Hierbei können die Studien, Informationen und Datensammlungen, die im Laufe der Jahre grenzübergreifend ausgearbeitet wurden, herangezogen werden.

Die grenzübergreifende Konferenz zum Mont-Blanc strebt die Integration aller betroffenen Parteien und die aktive Teilnahme des Gebiets an der Ausarbeitung des Bewerbungsdossiers an.

Der Bewerbungsweg

  • Einleitung des Verfahrens vor der Bewerbung durch die Gebietskörperschaften
  • Feststellung des außergewöhnlichen universellen Werts des Mont-Blanc
  • Vereinheitlichung der Eintragung des Mont-Blanc-Massivs in den vorläufigen Listen, Frankreichs, Italiens und der Schweiz
  • Ausarbeitung des Bewerbungsdossiers
  • Einreichung des Bewerbungsdossiers beim Welterbekomitee der UNESCO
  • Untersuchung durch die für die Umsetzung des Übereinkommens zuständige(n) Behörde(n)
  • Endgültige Entscheidung durch das Welterbekomitee
Pays du Mont-Blanc
Vallée de Chamonix
Région Autonome Vallée d'Aoste
Canton du Valais
Conseil Savoie Mont Blanc
République Française
Union Européenne
Alcotra
Repubblica Italiana
Confédération Suisse